Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen, vor allem in den Ladehöfen, im Innenhof und vor den Ausgängen ist während der Dauer der Messe unzulässig. Während der Auf- und Abbautage dürfen Fahrzeuge nur zum Be- bzw. Entladen an den vorgenannten Stellen halten.
Nach Beendigung dieser Arbeiten sind sie – um gegebenenfalls die Feuerwehr nicht zu behindern – sofort zu entfernen und können auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
Die Einfahrt in die Ladehöfe ist ausschließlich gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von EUR 100,– möglich.
Die Kaution wird bei rechtzeitiger Ausfahrt aus den Ladehöfen innerhalb der genannten Frist wieder erstattet.
- Aufbau
- Das Freigelände und die Ladehöfe nur mit einem Passierschein gegen Hinterlegung von € 100,– befahren werden. Dieser Passierschein gilt für Pkw 1 Stunde und für Lkw 3 Stunden.
- Bei fristgerechter Ausfahrt wird der Betrag zurückgezahlt. Bei Überschreiten der Frist wird die Hinterlegungsgebühr einbehalten.
- Dauer der Veranstaltung
- Während der Messe kann die Anlieferung von Waren bzw. können die Ladehöfe nur mit einem Passierschein gegen Hinterlegung von € 100,– befahren werden. Dieser Passierschein berechtigt zu einer Aufenthaltsdauer von 30 Minuten.
- Bei Nichtbeachtung der 30-Minuten-Frist wird die Hinterlegungsgebühr einbehalten.
- Bitte weisen Sie Ihre Lieferanten darauf hin.
- Am letzten Messetag ist die Einfahrt in das Gelände von 12:00 Uhr bis Beginn des Abbaus nicht möglich.
- Abbau
- Am letzten Messetag, 18:30 Uhr besteht freie Einfahrt für alle Fahrzeuge unter Beachtung von Absatz „Parkverbot“.